Beitragsordnung
Beitragsordnung
des Reha- und Gesundheitssportverein Weiskirchen e.V.
Die Beitragsordnung wird z. Z. geändert. Genauere Infos in kürze, Weisk., den 28.10.23
Für die Mitglieder des Reha- und Gesundheitssportverein Weiskirchen e.V. gilt die nachstehend aufgeführte Beitragsordnung:
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Grundlage dieser Beitragsordnung ist die von der Mitgliederversammlung beschlossene Vereinssatzung. Auf § 5 der z.Zt. geltenden Vereinssatzung wird diesbezüglich verwiesen.
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Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
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Jedes Mitglied hat die Beiträge entsprechend der Beitragsordnung zu entrichten.
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Der Mitgliedsbeitrag und eventuell anfallende Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträgen treten zum jeweils zum 1. Januar des jeweiligen Jahres in Kraft. Änderungen der Beitragsordnung müssen bei der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt werden.
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Der Mitgliedsbeitrag wird als Jahresbeitrag festgesetzt und ist in einer Summe jährlich zu zahlen.
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Die einzelnen Beitragsstufen sind Mindestbeiträge und betragen:
a) für ordentliche Mitglieder ab 18 Jahre 48,-- Euro
b) für Mitglieder, die am Warmbad teilnehmen 84,-- Euro
c) für inaktive fördernde Mitglieder-Förderbeitrag 24,-- Euro
d) Kinder, Schüler, Jugendliche unter 18 Jahre beitragsfrei
e) in Ausbildung befindliche Personen ab 18 Jahren 50 v.H. der Beiträge zu Ziff. a-c
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Die Mitgliedsbeiträge werden per Einzugsverfahren geleistet. Ausnahme kann der Vorstand in begründeten Einzelfällen zulassen.
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Laut Satzung ist der Jahresbeitrag im 1. Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten. Die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge wird auf den 01.03. eines jeden Jahres festgesetzt.
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Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich. Bei Rückbuchungen werden die anfallenden Rückbuchungskosten in Rechnung gestellt.
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Anschriften und Kontoänderungen sind von den Mitgliedern dem/der jeweiligen Kassierer(in) mitzuteilen.
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Bei Vereinseintritt während des laufenden Jahres werden 1/12 des Jahresbeitrages für jeden Mitgliedsmonat berechnet.
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Bei Beendigung der Mitgliedschaft entsprechend § 3 Ziff. 5 und 6 der Vereinssatzung werden vorausbezahlte Beiträge nicht ausgezahlt.
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Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die persongeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
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Die Beitragsordnung gilt erstmals ab dem Kalenderjahr 2012 und wurde am 26. März 2011 von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Weiskirchen, den 26. März 2011